Ihre Praxis in Budenheim

PHYSIOTHERAPIE
BUDENHEIM

Praxisgemeinschaft Martina Bohr-Adams und Dagmar Schlaubitz

Leistungsbereiche

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Diese dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Voraussetzung: Das Heilmittel hilft, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern.

Ein Anspruch kann auch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen, zum Beispiel um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder um der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken. Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf haben danach die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Das Nähere, insbesondere zu den Genehmigungsvoraussetzungen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie geregelt. Diese enthält auch Regelungen zu den Fällen, in denen ein Antrags- und Genehmigungsverfahren nicht stattfindet. Heilmittelleistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden oder Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten erbracht werden. Beispiele für Heilmittel sind Krankengymnastik, Massage, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder Ergotherapie.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Ärztinnen und Ärzte können Heilmittel nur dann verordnen, wenn deren therapeutischer Nutzen anerkannt und die Qualität bei der Leistungserbringung gewährleistet ist. Welche Heilmittel verordnungsfähig sind, ist in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Im sogenannten Heilmittelkatalog, der Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist, sind einzelnen Erkrankungsbildern Heilmittel zugeordnet, die verordnet werden können. Bei Fragen zu der Heilmittel-Richtlinie können sich Versicherte an ihre Krankenkasse, ihre Ärztin oder ihren Arzt wenden.

Zuzahlung

Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung, wobei diese mehrere Anwendungen umfassen kann. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Weitere Informationen unter dem Link der: Heilmittel-Richtlinie oder beim Gemeinsamen Bundesausschuss: https://www.g-ba.de

Selbstzahlerleistungen

Mit Hilfe des Titels des "sektoralen Heilpraktikers Physiotherapie" ist es uns möglich, Sie auch außerhalb einer Verordnung durch einen Arzt direkt zu behandeln. Die Leistung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Therapieleistungen sind damit weiterhin umsatzsteuerbefreit.

Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung außerhalb der GKV verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei. Es sollte jedoch ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen und darauf hingewiesen werden, dass die Leistungen nicht (bei Patienten der GKV) bzw. nur eingeschränkt (bei Physiotherapeuten) erstattbar sind.

Der Zugang über den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Physiotherapie bietet übergangsweise Vorteile und schafft juristische Klarheit für ein Arbeiten ohne Rezept und ohne lange Wartezeiten und Umwege über den Arzt. Selbstverständlich orientiert sich der Physiotherapeut an den medizinischen Leitlinien und hält Rücksprache mit dem Arzt bei Auffälligkeiten oder dem Erkennen von yellow oder red flags.

Die Leistungen im Trainingsbereich unterliegen allerdings der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da dieses keine Therapieleistungen sind.  

Zentrales berufspolitisches Ziel des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) ist übrigens der Direktzugang des Patienten zum Physiotherapeuten. Die internationalen Erfahrungen mit dem Direktzugang für Physiotherapeuten beispielsweise aus den Niederlanden, Schweden oder Großbritannien zeigen, dass der Direktzugang die Versorgung deutlich verbessert und Zeiten der Berufsunfähigkeit verkürzt. Der sektorale Heilpraktiker (HP) Physiotherapie ist aus Sicht des Verbandes ein Zwischenschritt auf dem Weg zum Direktzugang für Physiotherapeuten.

Physiotherapie
Budenheim

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Kontakt

Erwin-Renth-Straße 1

55257 Budenheim

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 7-19 Uhr
und nach Vereinbarung

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